Allgemeine Geschäftsbedingungen
1 Geltungsbereich 2 Angebot und Vertragsabschluss 3 Überlassene Unterlagen 4 Preise und Zahlung 5 Lieferzeit 6 Gefahrübergang 7 Eigentumsvorbehalt Gewährleistung und Garantie 9 Gerichtsstand
§ 1 Geltungsbereich 1. Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen. 2. Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich und nur gegenüber Unternehmern im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB. Entgegenstehende oder von den Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennt Acoustic Systems GmbH (nachfolgend - ASG - genannt) nur an, wenn ASG ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmt. . Die folgenden Bedingungen gelten auch dann, wenn ASG in Kenntnis entgegenstehender oder von ihren Bedingungen abweichender Bedingungen des Bestellers die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos ausführt. 3. Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt. § 2 Angebot und Vertragsabschluss Sofern eine Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB anzusehen ist, so kann ASG dieses innerhalb von vier Wochen annehmen. Diese kann per E-Mail, telefonisch oder per Fax eingereicht werden. § 3 Überlassene Unterlagen An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen, wie z. B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behält ASG die Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, ASG erteilt dazu dem Besteller die ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Soweit ASG das Angebot des Bestellers nicht innerhalb der Frist von § 2 annehmen, sind diese Unterlagen unverzüglich zurückzusenden. § 4 Preise und Zahlung 1. Alle Preise von ASG verstehen sich ab Lager zuzüglich der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Kosten der Verpackung werden gesondert in Rechnung gestellt. 2. Preisänderungen sind zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluß und vereinbartem Liefertermin mehr als sechs Wochen liegen. Erhöhen sich danach bis zur Fertigstellung der Lieferung die Löhne, die Materialkosten oder die marktmäßigen Einstandspreise, so ist ASG berechtigt, den Preis angemessen, entsprechend den Kostensteigerungen, zu erhöhen. 3. Sofern ASG - ohne dass ein gesetzlicher Anspruch des Bestellers besteht - ausgelieferte Ware wieder zurücknimmt, berechnet ASG für den dadurch zusätzlich entstehenden Aufwand eine Wiedereinlagerungsgebühr in Höhe von 5 % des Warenwertes, mindestens jedoch 50,- EUR. 4. Soweit nichts anderes vereinbart ist, werden Zahlungen bei Lieferung, spätestens bei Rechnungseingang, fällig. Rechnungen sind, sofern keine abweichenden Vereinbarungen getroffen worden sind, ohne Abzüge zahlbar. Unbeschadet dessen ist ASG jederzeit dazu berechtigt, ohne Angaben von Gründen, eine Lieferung von einer Zug- um -Zug -Zahlung abhängig zu machen. 5. Als Tag des Zahlungseingangs gilt bei allen Zahlungsmitteln der Tag, an dem ASG über den Betrag verfügen kann. 6. Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von ASG anerkannt sind. Außerdem ist der Besteller zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. 7. Neben den gesetzlichen Voraussetzungen kann der Besteller nach Eintritt der Fälligkeit durch Mahnung in Verzug gesetzt werden. Ist der Zahlungstermin kalendermäßig bestimmt, kommt der Besteller auch ohne Mahnung in Verzug. Bei Zahlungsverzug des Bestellers ist ASG außerdem berechtigt, sämtliche Lieferungen oder Leistungen zurückzubehalten. 8. Ab Verzugseintritt ist die offene Summe mit 8 % p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen. § 5 Lieferzeit 1. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen sowie die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten. 2. Es bleibt uns vorbehalten, eine Teillieferung vorzunehmen, sofern dies für eine zügige Abwicklung vorteilhaft erscheint. 3. Ware, die am Lager ist kommt innerhalb von 5 Werktagen zum Versand. Ist die Ware bei Bestellung nicht vorrätig, bemühen wir uns um schnellstmögliche Lieferung. Falls die Nichteinhaltung einer Liefer- oder Leistungsfrist auf höhere Gewalt, Arbeitskampf, unvorhersehbare Hindernisse oder sonstige von uns nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen ist, wird die Frist angemessen verlängert. Bei Nichteinhaltung der Lieferfrist aus anderen als den o. g. Gründen ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag nach angemessener Fristsetzung zurückzutreten. § 6 Gefahrübergang Die Gefahr geht mit Absendung der Ware durch ASG auf den Käufer über (nicht für Endkunden). Mängel bzw. Schäden durch Versandweg sind dem Versandunternehmen unverzüglich zu melden. Geräte werden ausreichend - mit einer Mindestdeckung von 500 Euro - versichert. § 7 Eigentumsvorbehalt 1. Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Besteller sich vertragswidrig verhält. 2. Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. 3. Der Besteller ist berechtigt, die Liefergegenstände im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt ASG jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des zwischen ASG und dem Besteller vereinbarten Kaufpreises (einschließlich Mehrwertsteuer) ab, die dem Besteller aus der Weiterveräußerung erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Liefergegenstände ohne oder nach Bearbeitung weiterverkauft werden. Zur Einziehung dieser Forderungen ist der Besteller nach deren Abtretung ermächtigt. Die Befugnis von ASG, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt; jedoch verpflichtet sich ASG, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt und nicht im Zahlungsverzug ist. Ist dies jedoch der Fall, kann ASG verlangen, dass der Besteller die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. 4. Der Besteller darf die Liefergegenstände weder verpfänden, noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch Dritte, hat der Besteller ASG unverzüglich davon zu benachrichtigen und ihr alle Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die zur Wahrung ihrer Rechte erforderlich sind. Vollstreckungsbeamte bzw. Dritte sind auf das Eigentum von ASG hinzuweisen. § 8 Gewährleistung 1. Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach §§ 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Sollten sich Beanstandungen trotz größter Aufmerksamkeit ergeben, so sind gemäß § 377 HGB offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Ware, verdeckte Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung geltend zu machen, andernfalls gilt die Ware als genehmigt. Die Gewährleistung erlischt, wenn der Kunde die gelieferte Ware verändert. 2. Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so werden wir die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Im Falle der Nachbesserung ist ASG verpflichtet, alle zum Zwecke der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transportkosten, Wege, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese Kosten nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde. 3. Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz gemäß den nachfolgenden Bestimmungen sowie Herabsetzung der entsprechenden Vergütung für diese Bestellung zu verlangen sowie vom Vertrag zurückzutreten. Hatte der Besteller ASG eine angemessene Frist zur Nacherfüllung gesetzt, kann er gemäß den nachfolgenden Bestimmungen Schadensersatz statt Leistung bzw. Aufwendungsersatz verlangen. Soweit der Kaufsache eine zugesicherte oder garantierte Eigenschaft fehlt, haftet ASG nach den gesetzlichen Bestimmungen. 4. Die Gewährleistung auf alle Artikel beträgt soweit nicht anders vereinbart 2 Jahre ab Kaufdatum. Bei Reklamationen muss das Kaufdatum mit einer Rechnung nachgewiesen werden. 5. ASG haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Besteller eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder Schäden geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit der Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von ASG beruhen. Soweit ASG grob fahrlässig gehandelt hat, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. 6. Im Übrigen ist die Schadensersatzhaftung egal aus welchem Rechtsgrund, abgesehen von den an anderer Stelle geregelten Verzugsschäden ausgeschlossen. Insoweit haftet ASG insbesondere nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind. 7. Weitergehende oder andere als die hier in § 9 geregelten Ansprüche des Bestellers gegen uns und unsere Erfüllungsgehilfen wegen eines Mangels sind ausgeschlossen.
§ 9 Gerichtsstand Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist Stendal. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Hinweis gem. § 26 BDSG: Wir speichern personenbezogene Daten unserer Kunden. Acoustic Systems GmbH 09/2009
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